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4-48 Bühler Weg

Der Bebauungsplan Nr. 4.48 wurde über die vorhandenen Reihenhausgrundstücke der ehemaligen Temmingsiedlung aus den 1950-er Jahren gelegt. Eine zunehmende Privatisierung der Grundstücke in den Jahren 1996/97 löste einen verstärkten Bedarf an Flächen insbesondere für Carports, Nebenanlagen und Wohnraumerweiterung aus, was durch den Bebauungsplan stadtgestalterisch geregelt wurde. Der Bebauungsplan setzt bewusst nicht die Art der Nutzung der Hauptgebäude fest. Es handelt sich somit um einen sogenannten einfachen - im Gegensatz zum sogenannten qualifizierten Bebauungsplan.

Rechtskraft: 27.03.1998

Dokumente

4-48 Planzeichnung
(PDF: 971 kB)

4-48 Textliche Festsetzung
(PDF: 1.6 MB)

4-48 Begründung
(PDF: 684 kB)